Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG 2006 | ||||||||||||
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß hier lediglich ein Auszug aus der Gebührentabelle der RVG zu finden ist. Sie können den Text oder einzelne Auszüge hieraus gerne bei mir erfragen. Sie finden ihn auch im Internet. Klicken Sie bitte hier. Bitte beachten Sie : Die Gebührentabelle hat sich durch die Neufassung 2013 geändert. | ||||||||||||
Gegenstandswert Gebühr Gebühr Bis .....EUR EUR bis ..... EUR EUR 300 25 40.000 902 600 45 45.000 974 900 65 50.000 1.046 1.200 85 65.000 1.123 1.500 105 80.000 1.200 2.000 133 95.000 1.277 2.500 161 110.000 1.354 3.000 189 125.000 1.431 3.500 217 140.000 1.508 4.000 245 155.000 1.585 4.500 273 170.000 1.662 5.000 301 185.000 1.739 6.000 338 200.000 1.816 7.000 375 230.000 1.934 8.000 412. 260.000 2.052 9.000 449 290.000 2.170 10.000 486 320.000 2.288 13.000 526 350.000 2.406 16.000 566 380.000 2.524 19.000 606 410.000 2.642 22.000 646 440.000 2.760 25.000 686 470.000 2.878 30.000 758 500.000 2.996 35.000 830 Je weitere 50.000 € Streitswert erhöht sich die Gebühr um je 150 €. | ||||||||||||