Aktuelles

Auf diese Seiten wollen wir Sie über interessante Gerichtsentscheidungen informieren, aber auch sonstige interessante Informationen anbieten:

I: Kanzleiinternes

Frau Rechtsanwältin Anja Bothe hat die Kanzlei wegen ihres Umzuges nach Berlin verlassen.
Die bisher von Frau Rechtsanwältin Bothe bearbeiteten Mandante werden selbstverständlich nahtlos durch Frau Rechtsanwältinn Goldstein sowie Herrn Rechtsanwalt Hirsch weiterbearbeitet.

Frau Rechtsanwältin Goldstein hat Ihre Tätigkeit zum 01.06.2010 in der Kanzlei wieder aufgenommen.

II. Arbeitsrechtliche Entscheidungen

1) Fall Emmely
Die Klägerin war fristlos gekündigt worden, nachdem sie 2 Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 EUR selbst zu Unrecht eingelöst haben sollte. nach den Feststellungen der Vorinstanzen war der Tatvorwurf - also die Unterschlagung der Pfanbons sowie deren unberechtigtes Einlösen - bewiesen, die fristlose Kündigung daher gerechtfertigt, auch wenn die Klägerin zuvor mehr als 3 Jahrzehnte lang im wesentlichen unbeanstandet gerabeitet hatte.
Das BAG führt in seiner Entscheidung vom 10.06.2010 aus, dass vorliegend aus besonderen Gründen, insbesondere wegen des sehr lange unbeanstandeten Verhaltens der Klägerin ein hoher " Vertrauensvorschuß" aufgebaut wurde, der durch das einmalige Fehlverhalten - auch unter Berücksichtigung des geringen Wertes - nicht vollständig aufgebraucht worden sein könne. Es hätte daher zuvor eine Abmahung ausgesprochen werden müssen. Die Kündigung ist unwirksam.

Das BAG weist allerdings daraufhin, dass das Verhalten der Klägerin grudnsätzlich geeignet sei, eine Kündigung zu rechtfertigen. Nur wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles sie die Kündigung unwirksam.
RA HirschRAin Weiss